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Thema: Weisungsrecht

Bei unwirksamer Versetzung zahlen Sie!
Bundesarbeitsgericht (BAG), Entscheidung vom 28.11.2019 − Az. 8 AZR 125/18

Fall:

Ein Arbeitnehmer wurde von Hessen nach Sachsen versetzt. Er nahm sein Schicksal einerseits an, klagte aber andererseits gegen die Versetzung. Vor dem Landesarbeitsgericht bekam er recht. Die Versetzung war unwirksam. Da er die Fahrten von Hessen nach Sachsen mit seinem privaten Pkw durchgeführt hatte, wollte er nun vom Arbeitgeber den Ersatz für die unnötig gefahrenen Kilometer (z. B. wöchentliche Heimfahrten). Dies klagte er auch ein.

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Gericht:

BAG beziffert Schaden auf 0,30 € pro Kilometer Das BAG war hier ganz auf Arbeitnehmerseite. Der Mitarbeiter kann Schadenersatz für die Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten Pkw für die wöchentlichen Fahrten entstanden sind. Die Frage ist jetzt nur noch, wie hoch der Schaden ist. Um das zu entscheiden, zog da BAG das Justiz-Vergütungs‐ und Entschädigungsgesetz und hier die Regelungen über den Fahrtkostenersatz heran. Für jeden gefahrenen Kilometer erhält der Mitarbeiter nun einen Schadenersatz von Kilometergeld 0,30 €.

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