

Fall:
Ein Arbeitnehmer wurde von Hessen nach Sachsen versetzt. Er nahm sein Schicksal einerseits an, klagte aber andererseits gegen die Versetzung. Vor dem Landesarbeitsgericht bekam er recht. Die Versetzung war unwirksam. Da er die Fahrten von Hessen nach Sachsen mit seinem privaten Pkw durchgeführt hatte, wollte er nun vom Arbeitgeber den Ersatz für die unnötig gefahrenen Kilometer (z. B. wöchentliche Heimfahrten). Dies klagte er auch ein.
Gericht:
BAG beziffert Schaden auf 0,30 € pro Kilometer Das BAG war hier ganz auf Arbeitnehmerseite. Der Mitarbeiter kann Schadenersatz für die Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten Pkw für die wöchentlichen Fahrten entstanden sind. Die Frage ist jetzt nur noch, wie hoch der Schaden ist. Um das zu entscheiden, zog da BAG das Justiz-Vergütungs†und Entschädigungsgesetz und hier die Regelungen über den Fahrtkostenersatz heran. Für jeden gefahrenen Kilometer erhält der Mitarbeiter nun einen Schadenersatz von Kilometergeld 0,30 €.
Der volle Zugriff steht nur Kunden eines Personalwissen-Produkts zur Verfügung. Besuchen Sie uns auf unserer Webseite www.personalwissen.de und erkundigen Sie sich über unsere Produkte.
Sie sind bereits Personalwissen-Kunde folgender Produkte:
Durch das umfangreiche Serviceangebot dieser Produkte, können Sie das Arbeitsrechtarchiv in seinem vollen Umfang nutzen. Bitte registrieren Sie sich mit Ihrer Kundennummer im Online Bereich Ihres Produktes unter https://premium.vnr.de/
Unter der Kategorie Arbeitsrechtarchiv finden Sie den direkten Zugang zum unlimited Arbeitsrechtarchiv.